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Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates: Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. Als Pastoralrat berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte, § 2 Abs. 1). Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt. |